Was zuerst, was später und was bei Ihrem Haus gar nichts bringt.
Aber
Was Sie und Ihr Haus dafür brauchen:
Eine Person, die auf Ihrer Seite steht
Niemand, der davon lebt, ob Sie Produkt A oder B kaufen. Niemand, der daran verdient, ob Sie Handwerker X oder Y beauftragen. Sondern jemand, der Sie vom ersten Gedanken bis zur Fertigstellung begleitet. Der Ihnen den Rücken stärkt, wenn drei Handwerker drei Meinungen haben. Und der sich um Anträge, Nachweise und Fristen kümmert.
Ein Blick auf das ganze Haus
Dach, Fassade, Fenster, Heizung: alles greift ineinander. Wer ein Haus nur aus einer Perspektive betrachtet, hat ein Puzzle, bei dem die Hälfte der Teile fehlt. Man erkennt etwas, aber nicht genug, um richtig zu entscheiden. Machen kann man fast alles. Die Frage ist nur: „Was ergibt bei Ihrem Haus Sinn und rechnet sich für Sie?"
Eine Reihenfolge, die zu Ihrem Haus und Leben passt
Sanierungen sind keine Liste zum Abhaken. Sie sind eine Reihenfolge von Entscheidungen, die zum Haus und Ihnen passen muss. Was zuerst, was später und was zehn Jahre warten kann. Mit einer Begründung, die Sie nachvollziehen können.
15 Minuten am Telefon. Das Gespräch kann damit enden, dass ich Ihnen abrate.
Der richtige Plan für Ihr Haus. In Ihrem Tempo. Passend zum Budget.
So entsteht Ihr geförderter Fahrplan
Am Ende wissen Sie genau, womit Sie anfangen, was Sie sich sparen können und worauf Sie bei den Angeboten achten müssen. Bevor Sie unterschrieben haben, nicht danach.
Ich arbeite allein und nehme pro Monat höchstens 3 neue Anfragen für Fahrpläne an. Den BAFA-Zuschuss von 650 € gibt es nach jetzigem Stand nur für Anträge bis 31.12.2026. Was danach kommt, ist offen.
Umsetzung durch geförderte Baubegleitung
Ein guter Plan ist die Grundlage, aber entscheidend ist, was danach auf der Baustelle passiert. Ich stehe an Ihrer Seite, wenn Angebote eingeholt, Verträge geschlossen und die Arbeiten am Haus umgesetzt werden.
Ich arbeite allein und nehme pro Monat höchstens 3 neue Anfragen für Fahrpläne an. Den BAFA-Zuschuss von 650 € gibt es nach jetzigem Stand nur für Anträge bis 31.12.2026. Was danach kommt, ist offen.
Drei Häuser, drei Rechnungen
Drei typische Situationen, einmal komplett durchgerechnet.
Einfamilienhaus von 1968
Eine junge Familie hat das Haus gekauft. Das Dach ist durch, und das Dachgeschoss soll ausgebaut werden. Dazu kommt die gesetzliche Frist. Nach dem Eigentümerwechsel muss die oberste Geschossdecke innerhalb von zwei Jahren ertüchtigt werden, um den Mindestwärmeschutz einzuhalten.
Das Dach muss ohnehin saniert werden. Gerüst, Dachdecker und Entsorgung fallen einmal an, ob nun das gesetzliche Minimum eingebaut wird oder die Dämmstärke, die gefördert wird. Der Unterschied sind wenige Zentimeter mehr Dämmung. Für das gesetzliche Minimum gibt es keinen Zuschuss. Also: Dämmung auf Förderstandard. Ein Dämmstoff, der die Sommerhitze deutlich besser abpuffert. Das Dachgeschoss soll ja bewohnt werden. Dazu zwei neue Dachflächenfenster, die auch gefördert werden. Ist das Dach gedämmt, ist die Nachrüstpflicht für die oberste Geschossdecke erfüllt. Ein akuter Schaden liegt nicht vor. Die Ausführung wird deshalb auf Anfang 2027 gelegt, damit die ab dann geltenden Förderbausteine greifen.
Ein gedämmtes Dach, ein nutzbares Dachgeschoss, die gesetzliche Pflicht abgehakt und die Energiekosten gesenkt - in einem Durchgang.
Beispielrechnung bei erfüllten Fördervoraussetzungen, förderfähigen Kosten und Umsetzung nach Förderbeginn 2027. Die tatsächliche Förderhöhe ist objekt-, kosten- und antragsabhängig.
Mehrfamilienhaus von 1954
10 Wohneinheiten, Energieeffizienzklasse H. Das Dach ist sanierungsbedürftig, die alte Heizung fällt immer wieder aus. Bisher läuft es über Notreparaturen. Jede kostet Eigenkapital, und das Haus ist danach keinen Cent mehr wert.
Statt weiter Kapital in Einzelreparaturen zu stecken, wird das Gebäude in einem Zug zum Effizienzhaus 55 EE saniert. Mietausfälle werden vermieden, indem mit vorgefertigten Elementen gearbeitet wird. Die 35 % setzen sich aus vier ineinandergreifenden Förderbausteinen zusammen. Von der Basisförderung bis zum Bonus für serielle Sanierung.
• 35 % Tilgungszuschuss auf die förderfähigen Kosten • Dauerhafte Mieterhöhung, bei gleichzeitiger Senkung der Energiekosten • Steuerliche Abzugsfähigkeit der verbleibenden Eigeninvestition (nach Förderabzug) als Erhaltungsaufwand oder über die Gebäudeabschreibung • Keine CO₂-Abgabe mehr für den Vermieter, weil kein fossiler Brennstoff mehr verbraucht wird • Die Bank sieht kein Haus der Effizienzklasse H mehr in ihren Büchern, das wirkt sich auf Ertrags- und Beleihungswert aus
Beispielrechnung für 10 Wohneinheiten zum Effizienzhaus 55 EE. Förderung, Finanzierung und die zulässige Mieterhöhung sind objekt-, kosten- und antragsabhängig.
Einfamilienhaus, über 30 Jahre alte Ölheizung
Die über 30 Jahre alte Ölheizung muss ersetzt werden. Verbrauch bisher: rund 3.000 Liter Heizöl. Macht etwa 4.100 € Heizkosten im Jahr. Handwerker raten vorab zu einer Komplettsanierung für 90.000 €. Ansonsten würde eine Wärmepumpe keinen Sinn ergeben.
Erst die Prüfung mit den bestehenden Heizkörpern. Im ungedämmten Zustand wäre eine Vorlauftemperatur von 65 °C nötig gewesen. Zu hoch für eine effiziente Wärmepumpe. Also: Einblasdämmung im zweischaligen Mauerwerk, dazu Dachboden und Kellerdecke in Eigenleistung gedämmt. Kostenpunkt: rund 10.300 €, 20 % davon bezuschusst. Dadurch sinkt der Wärmebedarf um 45 %. Die vorhandenen Heizkörper reichen fast überall aus, zwei werden erneuert. Die Wärmepumpe lässt sich entsprechend kleiner und günstiger dimensionieren.
Gesamtinvestition für Beratung, Planung, Dämmung, Heizkörper und Wärmepumpe zusammen: 41.700 €. Förderung darauf: 19.660 €. Auch die Energieberatung und die Baubegleitung selbst sind zur Hälfte gefördert. Verbleibt ein Eigenanteil von 22.040 €. Doch die alte Heizung muss ohnehin raus. Ein neuer Kessel hätte, ganz ohne energetische Maßnahmen, mindestens 13.000 € gekostet. Was gegenüber dieser Investition tatsächlich draufkommt, sind rund 9.040 €. Die Heizkosten sinken von 4.100 € auf rund 1.611 € im Jahr. Ergibt eine jährliche Ersparnis von 2.489 €. Die Maßnahmen rechnen sich nach 3,6 Jahren, inklusive Beratung und Baubegleitung.
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus. Gesamtkosten, Förderhöhe und Amortisation sind objekt-, kosten- und antragsabhängig; die Vergleichskosten einer alternativen Heizungserneuerung sind geschätzt.
Kein Haus ist wie das andere. Was bei Ihnen sinnvoll ist, sehe ich, wenn ich davorstehe.
15 Minuten am Telefon. Ohne Kosten und ohne Verpflichtung.
Edwin Dik
Energieberater in Kiel
Ich bin in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen — das ist die Voraussetzung dafür, dass Ihre Beratung und Ihre Baubegleitung gefördert werden. Sie können das dort nachschlagen.
Ich komme aus dem Handwerk. Das ist der Grund, warum ich mir Angebote ansehen kann und weiß, was darin fehlt.
Ich arbeite allein. Sie bekommen keinen Berater zugeteilt, sondern reden vom ersten Telefonat bis zur letzten Rechnung mit derselben Person. Und ich fahre nur dorthin, wo ich innerhalb einer halben Stunde bin, weil Baubegleitung sonst nicht funktioniert.
Was Sie wahrscheinlich noch wissen wollen
Wenn Ihre Frage hier nicht auftaucht, rufen Sie an — dann klären wir sie im Telefonat.
Wo ich hinkomme
Sie wohnen knapp außerhalb? Rufen Sie an, dann klären wir das in einer Minute.
Bevor wir über einen Sanierungsfahrplan reden, klären wir, ob Sie einen brauchen.
Erzählen Sie mir am Telefon, was bei Ihnen ansteht. Ich sage Ihnen, ob sich ein Fahrplan bei Ihrem Haus lohnt — und wenn nicht, woran Sie stattdessen denken sollten.
15 Minuten am Telefon. Das Gespräch kann damit enden, dass ich Ihnen abrate.